Neben einer persönlichen Mitgliedschaft ist auch eine Firmenmitgliedschaft möglich. Dabei werden Firmen nur akzeptiert, wenn sie z.B. aktiven Handel für medizinische, orthopädietechnische oder messtechnische Produkte oder dergleichen betreiben und/oder Dienstleistungen im Rahmen der klinischen Bewegungsanalysen anbieten. Davon ausgeschlossen sind Universitäten, Hochschulen, sonstige Forschungseinrichtungen und Kliniken. Bei einer Firmenmitgliedschaft wird nur ein Stimmrecht pro Firma vergeben. Die Mitgliedschaft ist dabei personenunabhängig. D.h. sie kann flexibel auf verschiedene Mitarbeiter der Firma übertragen werden. Es kann aber immer nur ein Mitarbeiter der Firma von den Vorzügen der Mitgliedschaft (z.B. Vergünstigungen bei Workshops, Kongressen usw.) profitieren. Jeder weitere Mitarbeiter wird wie ein Nicht-Mitglied bewertet. Der Mitgliedsbeitrag für eine Firmenmitgliedschaft ist identisch zur persönlichen Mitgliedschaft.