Forschungsstipendium

Was ist das Ziel?

Förderung des Kompetenzerwerbs von Jungwissenschaftler*innen im Bereich der menschlichen Bewegungsanalyse und insbesondere Kollaboration von Bewegungslaboren in der DACH-Region zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der instrumentellen Gang- und Bewegungsanalyse. Die Forschungsfragestellung bzw. das Projekt muss von besonderer klinischer Relevanz und damit auch mit den Zielen der GAMMA vereinbar sein. Abgesehen von klinischen Forschungen, können auch studentische Arbeiten zur Entwicklung von Softwareapplikationen oder technische Produktentwicklungen gefördert werden, sofern diese im direkten Interesse der GAMMA-Mitglieder sind und diesen zur Verfügung gestellt werden können.

Wer kann sich dafür bewerben?

Initial erfolgt die Bewerbung über ein, bzw. über mehrere Bewegungsanalyselabore. Der/die Stipendiat*in kann sich aber auch aktiv mit einer Idee an ein Labor der GAMMA wenden. Selbiges muss bereits seit mind. 12 Monaten durch den/die Hauptantragsteller*in der jeweiligen Einrichtung vertreten, Mitglied in der GAMMA sein.  Die Auswahl des/der Stipendiat*in erfolgt durch die  Labore selbst. Die GAMMA überprüft lediglich, ob formale Kriterien erfüllt sind. Der/die Stipendiat*in verpflichtet sich aber mit der Bewilligung direkt GAMMA-Mitglied zu werden.

Was wird gefördert? – monatliches Teilstipendium

Die Förderung wird direkt an den/die Stipendiat*in, im Sinne eines additiven personengebundenen Stipendiums / Zuschuss zu Lebenshaltungskosten etc., ausgezahlt.  Das Stipendium ist mit einer Gesamtförderung von 3000 Euro Gesamtvolumen (500 Euro pro Monat / Projekt / Person) gedeckelt. Max. 3 Einrichtungen können sich am Projekt beteiligen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Stipendium verlängert werden. 400 Euro werden dabei direkt monatlich (mit Monatsbeginn) ausgeschüttet. Die finalen 600 Euro nach Abschluss des Projektes und Präsentation, bzw. Übermittlung der Ergebnisse. Ein Zwischenbericht erfolgt nach 3 Monaten. Entstandene Skripte (Auswertetools, Routinen, Referenzdatenpools o.ä.) werden den GAMMA-Mitgliedern via Homepage zur Verfügung gestellt zum Download.

Sonstige einrichtungsbezogene, bzw. länderspezifische lokale arbeits- und steuerrechtliche Regularien, sowie organisatorische Aspekte zur Abwicklung des Praktikums liegen jeweils in der direkten Verantwortlichkeit des Labors / der Einrichtungen, welche sich mit der Projektidee bewerben. Bei Abbruch des Praktikums erlischt der Anspruch.

Wer ist förderwürdig?

Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind. Dabei gibt es keine Altersgrenze.

Unterlagen/Voraussetzungen:

  • Projektskizze (max. 4 DIN-A4 Seiten, exkl. Literatur) aus der die Forschungsfrage bzw. die Projektidee und besonders die klinische Relevanz für die Community in der GAMMA hervorgeht.
  • Lebenslauf des/der Stipendiat*in und aller Laborleiter*innen als Antragsteller*innen
  • Nachweis über andere beantragte und/oder erhaltene Förderungen für das Projekt
  • Deadline 30.09., Entscheidungsdauer 1 Monat
  • Bewerbungen sind an den Vorstand der GAMMA zu richten via Britta.Krautwurst@kispi.uzh.ch
  • Finales Reporting im Rahmen einer Veranstaltung der GAMMA (Kongress oder Workshop)