Richtlinien Reise-/Fortbildungsstipendium GAMMA
Was wird unterstützt:
- Reisestipendium für einen nationalen oder internationalen Kongress/Symposium/Tagung, auf dem der/die Antragsteller/in einen akzeptierten Beitrag mit Bezug zur Gang- oder Bewegungsanalyse als Erstautor/in hat.
- Stipendium für eine nationale oder internationale Fortbildung, die dazu dient, die Kompetenz im Bereich der Gang-/Bewegungsanalyse weiter zu entwickeln. Beispiele für solche Fortbildungen sind:
- ESMAC Gait Course
- GAMMA-Workshop
- Grundsätzlich sind die Reise-/Fortbildungsstipendien mit maximal € 1000.- dotiert.
- Aus Gründen der Nachhaltigkeit unterstützt die GAMMA bevorzugt Bahnreisen, sofern dies organisatorisch zumutbar ist.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Reise-/Fortbildungsstipendiums sind:
- Mitgliedschaft in der GAMMA (Mindestdauer der Mitgliedschaft vor Antragstellung: 6 Monate).
- Jungwissenschaftler/in
- Darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem Kongress/Symposium/Tagung/ bzw. der Fortbildung eingereicht werden (bei verzögerter Bekanntgabe der Beitragsannahme erfolgt ein endgültiger Entscheid erst bei nachgereichter Bestätigung der Annahme des Beitrags).
- Der/die Antragsteller/in kann maximal alle 2 Jahre ein Stipendium erhalten.
Antragstellung:
- per Email an info@g-a-m-m-a.org
- Lebenslauf inklusive Geburtsdatum
- Link zur Veranstaltung bzw. zum Programm der Fortbildung
- Eingereichtes Abstract mit Annahmebestätigung
- Kalkulierte Gesamtkosten (aufgeschlüsselt)
- Motivationsschreiben (max. 300 Wörter) – Der/die Antragsteller/in hat im Motivationsschreiben darzulegen, wie er/sie die erlangten Kompetenzen/Erfahrungen in den Folgejahren nutzen möchte.
- Weitere externe finanzielle Förderungen/Stipendien für die Fortbildungs- oder Kongressreise sollten benannt werden und es muss ein Statement vom Institutsleiter/Abteilungsleiter angehängt werden, indem hervorgeht, warum eine Kostenübernahme (z.B. durch interne Mittel oder Drittmittel) durch den Arbeitgeber nicht möglich ist.
Weiteres Vorgehen:
- Der Vorstand entscheidet über die Anträge auf Reise-/Fortbildungsstipendien.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Reise-/Fortbildungsstipendium.
- Der/die Antragsteller/in wird per Email über die Entscheidung des Vorstands informiert.
Information zur Abrechnung bei bewilligtem Stipendium nach der Veranstaltung:
- Originalbelege müssen bei der Abrechnung eingereicht werden.
- Übernachtungs- und Reisekosten sollen ökologische und ökonomische Kriterien berücksichtigen
- An Reisekosten werden anerkannt:
- Bahnfahrt 2. Klasse
- kostengünstiger Flug (falls organisatorisch keine Bahnfahrt möglich war)
- Verbrauchskosten PKW bei begründet notwendiger Nutzung (0,30€/km bis maximal 350€)
- Angabe der Bankverbindung des/der Antragsteller/in.
- Reisebericht erstellen (einen halbseitigen Bericht über die Veranstaltung und evtl. Foto vom Vortrag/Poster) und selbständig auf die Homepage hochladen (eingeloggt im Mitgliederbereich)
Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung an:
Matthias Hartmann
Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen gGmbH
Gehfeldstraße 24
82467 Garmisch-Partenkirchen
E-Mail: matthias.hartmann@tum.de